Abgas- und Hauptuntersuchung: Wieso, weshalb, warum?
Die HU & AU assoziieren die meisten Menschen mit dem Wort "TÜV". Der TÜV ist die bundesweite umgangssprachliche Bezeichnung für die Abgas- und Hauptuntersuchung. Jedes Fahrzeug in Deutschland muss den TÜV regelmäßig durchlaufen und bestehen, um legal am täglichen Straßenverkehr teilnehmen zu können. Fahrzeuge, an denen nichts zu beanstanden ist, werden mit der sogenannten "TÜV-Plakette" "ausgezeichnet". Doch warum bezeichnet man die HU & AU überhaupt als "TÜV"?
Die Erklärung ist einfach: Der sogenannte "Technische Überwachungsverein" (TÜV) besaß früher das Monopol für die Durchführung der Abgas- und Hauptuntersuchung. Heute gibt es diese Alleinstellung am Markt nicht mehr und andere anerkannte Prüfstellen und Überwachungsorganisationen dürfen die HU & AU ebenfalls durchführen. Wir bei WELLER arbeiten bereits seit mehreren Jahren erfolgreich mit der DEKRA zusammen.
Die HU ist in Deutschland seit dem 1. Dezember 1951 Pflicht für alle Kraftfahrzeuge. Ihr Zweck ist die Sicherstellung der "Verkehrssicherheit, Vorschriftsmäßigkeit sowie Umweltverträglichkeit" jeglicher Kraftfahrzeuge nach StVZO. Genauer handelt es sich dabei um eine sogenannte "zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile". "Zerlegungsfrei" bedeutet, dass die Prüfung keiner Demontage einzelner Fahrzeugteile bedarf. Bei einem Neuwagen muss die HU zum ersten Mal nach drei Jahren erfolgen. Anschließend wird sie jedes zweite Jahr fällig.
Die Prüfplakette wird erteilt, wenn keine wesentlichen Mängel an einem Fahrzeug festgestellt worden sind. Sie wird am hinteren Kennzeichen angebracht und zeigt das Jahr und den Monat der nächsten fälligen HU an. Bei erheblichen bzw. gefährlichen Mängeln wird die Erteilung der Plakette von der Prüfstelle verweigert. Die Mängel sind innerhalb eines Monats zu beseitigen und müssen anschließend bei einer Nachprüfung nachgewiesen werden. Erfolgt die Nachprüfung nicht innerhalb der Monatsfrist, muss eine neue HU gemacht werden.